Rechtsprechung
   VG Ansbach, 26.03.2013 - AN 2 K 11.01152   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,10184
VG Ansbach, 26.03.2013 - AN 2 K 11.01152 (https://dejure.org/2013,10184)
VG Ansbach, Entscheidung vom 26.03.2013 - AN 2 K 11.01152 (https://dejure.org/2013,10184)
VG Ansbach, Entscheidung vom 26. März 2013 - AN 2 K 11.01152 (https://dejure.org/2013,10184)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,10184) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nichtbestehen des mündlichen Teils der Heilpraktikerprüfung; Bewertungsrügen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 24.94

    Berufsrecht - Heilpraktiker: Fehlender Beurteilungsspielraum bei Amtsärztliche

    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2013 - AN 2 K 11.01152
    Bei der Entscheidung über die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis kommt der Behörde ungeachtet des Wortlauts des § 2 Abs. 1 1. DVO-HeilprG kein Ermessen zu; vielmehr ist der Antragsteller zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung zuzulassen, wenn keiner der dort genannten Versagungsgründe vorliegt (vgl. BVerwGE 100, 221).

    Dabei handelt es sich weder um ein "medizinisches Staatsexamen mit ermäßigten Anforderungen" noch um eine "kleine Approbation" (vgl. BVerwGE 100, 221).

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

    Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2013 - AN 2 K 11.01152
    Das nach § 1 Abs. 1 HeilprG bestehende präventive Verbot mit Erlaubnisvorbehalt als subjektiver Berufszulassungsschranke ist zum Schutz der Volksgesundheit als eines besonders wichtigen Gemeinschaftsgutes erforderlich und deshalb mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar (BVerfGE 78, 179).
  • BVerfG, 22.06.2016 - 1 BvR 1643/14

    Verfassungsbeschwerde einschließlich Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen

    c) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 26. März 2013 - AN 2 K 11.01152 -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht