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VG Ansbach, 26.03.2013 - AN 2 K 11.01152 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Nichtbestehen des mündlichen Teils der Heilpraktikerprüfung; Bewertungsrügen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 26.03.2013 - AN 2 K 11.01152
- VGH Bayern, 09.01.2014 - 21 ZB 13.1190
- VGH Bayern, 01.04.2014 - 21 ZB 14.178
- BVerfG, 22.06.2016 - 1 BvR 1643/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 24.94
Berufsrecht - Heilpraktiker: Fehlender Beurteilungsspielraum bei Amtsärztliche …
Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2013 - AN 2 K 11.01152
Bei der Entscheidung über die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis kommt der Behörde ungeachtet des Wortlauts des § 2 Abs. 1 1. DVO-HeilprG kein Ermessen zu; vielmehr ist der Antragsteller zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung zuzulassen, wenn keiner der dort genannten Versagungsgründe vorliegt (vgl. BVerwGE 100, 221).Dabei handelt es sich weder um ein "medizinisches Staatsexamen mit ermäßigten Anforderungen" noch um eine "kleine Approbation" (vgl. BVerwGE 100, 221).
- BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84
Heilpraktikergesetz
Auszug aus VG Ansbach, 26.03.2013 - AN 2 K 11.01152
Das nach § 1 Abs. 1 HeilprG bestehende präventive Verbot mit Erlaubnisvorbehalt als subjektiver Berufszulassungsschranke ist zum Schutz der Volksgesundheit als eines besonders wichtigen Gemeinschaftsgutes erforderlich und deshalb mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar (BVerfGE 78, 179).
- BVerfG, 22.06.2016 - 1 BvR 1643/14
Verfassungsbeschwerde einschließlich Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen …
c) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 26. März 2013 - AN 2 K 11.01152 -.